Leistungen der Hebamme

Kostenübernahme aus der Grundversicherung

Leistungen vor der Geburt

- 6 Kontrolluntersuchungen  in der normalen Schwangerschaft

- Betreuung der Risikoschwangerschaft in Zusammenarbeit mit der Ärztin oder dem Arzt

- Beitrag von mind. CHF150.00 Fr. an die Geburtsvorbereitung welche die Hebamme in

  Einzelberatung oder in Gruppen-Kursen durchführt.

Leistungen bei der Geburt

- Leitung der Geburt in einem Geburtshaus, zuhause oder in einem Spital (inkl. Material)

- Assistenz einer Berufskollegin aus geburtshilflichen Gründen bei einer Geburtshaus- oder

  Hausgeburt

- Überwachung zuhause vor einer geplanten Spitalgeburt und Betreuung einer Fehlgeburt

Leistungen nach der Geburt

- Betreuung zuhause durch eine Hebamme bis zum 56. Tag nach der Geburt.

  (höchstens 16 Hausbesuche für Erstgebärende oder nach Frühgeburt, Mehrlingsgeburten oder

   einem Kaiserschnitt und für alle überigen Situationen höchstens 10 Hausbesuche)

- Insgesamt 3 Stillberatungen während der gesamten Stillzeit und Nachkontrolle Geburt

 

_________________________________________________________________________

Kosten welche zu Euren Lasten gehen: Grundgebühr - Rufbereitschaft

 

Die Grundgebühr - Rufbereitschaft beinhaltet die ständige Erreichbarkeit der Hebamme in der Zeit um den Geburtstermin (37-42 Schwangerschaftswoche) und während der Wochenbettbetreuung.

 

Im Kanton Luzern/Schwyz/Aargau wird die Grundgebühr nicht mehr vom Kanton übernommen und wird daher der Frau/dem Paar in Rechnung gestellt. Bis vor wenigen Jahren noch hatten die Gemeinden und der Kanton Luzern die Wartgeldkosten getragen, dies wurde jedoch aus Spargründen gestrichen.

Bei Frauen aus dem Kanton Zug entfallen diese Kosten da sie da von der jeweiligen Wohngemeinde übernommen werden!

Die Kosten sehen wie folgt aus:

  

- Leitung einer Hausgeburt                                                                     340.00 Fr.

- Wochenbettbetreuung zu Hause nach ambulanter Geburt                    195.00 Fr.

- Wochenbettbetreuung zu Hause 2 Tagen Aufenthalt am Geburtsort         120.00 Fr.

 

 

Wir bedauern es sehr, dass es aktuell im Kanton Luzern/Aargau/Schwyz keine andere Lösung gibt.

Von unserer Seite her versuchen wir es immer wieder mit regelmässigen Vorstössen bei der jeweiligen Kantonsregierung diese Kosten wieder zu übernehmen aber leider bis anhin erfolgslos. Da die Grundgebühr ein Bestendteil unseres Lohne ausmacht habe wir aktuell wie keine andere Lösung.

 

 

Gerne gebe ich dir dazu auch noch Persönlich Informationen und falls es für euch schwierig ist diesen Betrag zu bezahlen schaue ich es gerne mit Dir an.