Leistungen vor der Geburt
- 6 Kontrolluntersuchungen in der normalen Schwangerschaft
- Betreuung der Risikoschwangerschaft in Zusammenarbeit mit der Ärztin oder dem Arzt
- Beitrag von mind. CHF150.00 Fr. an die Geburtsvorbereitung welche die Hebamme in
Einzelberatung oder in Gruppen-Kursen durchführt.
Leistungen bei der Geburt
- Leitung der Geburt in einem Geburtshaus, zuhause oder in einem Spital (inkl. Material)
- Assistenz einer Berufskollegin aus geburtshilflichen Gründen bei einer Geburtshaus- oder
Hausgeburt
- Überwachung zuhause vor einer geplanten Spitalgeburt und Betreuung einer Fehlgeburt
Leistungen nach der Geburt
- Betreuung zuhause durch eine Hebamme bis zum 56. Tag nach der Geburt.
(höchstens 16 Hausbesuche für Erstgebärende oder nach Frühgeburt, Mehrlingsgeburten oder
einem Kaiserschnitt und für alle überigen Situationen höchstens 10 Hausbesuche)
- Insgesamt 3 Stillberatungen während der gesamten Stillzeit und Nachkontrolle Geburt
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Die Grundgebühr - Rufbereitschaft beinhaltet die ständige Erreichbarkeit der Hebamme in der Zeit um den Geburtstermin (37-42 Schwangerschaftswoche) und während der Wochenbettsbetreuung.
- Leitung einer Hausgeburt 340.00 Fr.
- Wochenbettbetreuung zu Hause nach ambulanter Geburt 195.00 Fr.
- Wochenbettbetreuung zu Hause nach Spitalgeburt 120.00 Fr.
Dies Kosten werden von der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse nicht übernommen und gehen somit zu Ihren Lasten.
Bis vor wenigen Jahren noch hatten die Gemeinden und der Kanton Luzern die Wartgeldkosten getragen, dies wurde jedoch aus Spargründen gestrichen.
Deshalb müssen diese Kosten nun von den Frauen/Paaren selbst übernommen werden, da dies ein Bestandteil unseres Lohnes ist.