Nach dem Aufenthalt an deinem Geburtsort hast du auch zu Hause Anrecht auf Hebammenbetreuung. Diese Kosten werden von der Grundversicherung der Krankenkasse gedeckt.
Während den nächsten 8 Wochen betreuen - beraten - begleiten wir dich und die Familie gerne zu Hause und sind deine erste Ansprechperson.
Damit der erste Kontakt nicht erst im Wochenbett geschieht empfehlen wir dir, dich bereits in der Schwangerschaft um eine Hebamme zu bemühen.
unter www.hebamme.ch und www.hebammen-zentralschweiz.ch findest du noch weitere Hebammen